Wortgeschichten

Füürioo, felchioo, chindenoo!

Illustration: Tizian Merletti

Mit Feuer spielen ist gefährlich: Leicht steckt man dabei Haus und Hof in Brand. Brennt es lichterloh, ruft man laut füürioo!, um andere zu warnen. Das haben in der Deutschschweiz seit 1973 Generationen von Kindern mit dem Kasperlitheater Füürio, de Zeusli chunnt! gelernt.

Früher war das Allgemeinwissen, heute ruft dagegen kaum mehr jemand füürioo. In der Not schreit man Hilfe! (ein Wort, dessen Form die Entlehnung aus der Standardsprache verrät; dialektaler wäre z Hülf!), oder man alarmiert direkt die Feuerwehr. Vor der Einführung des Telefons musste man im Brandfall aber zuerst einmal die Nachbarschaft warnen und zur Hilfe rufen. Ein lautes füürioo machte nicht nur klar, dass Gefahr drohte, sondern auch gleich, welcher Art. So ging keine Zeit verloren und alle konnten sofort mit dem Löscheimer anrücken.

Laut Schweizerischem Idiotikon gab es früher eine ganze Reihe weiterer solcher Warnrufe: diebioo (wenn man ausgeraubt wird), mordioo (wenn man überfallen, angegriffen wird), findioo (wenn sich ein Feind nähert), auch allgemeiner hälffioo! (genereller Hilferuf), nachbarioo (Hilferuf an die Nachbarn) und rettioo, schliesslich d’sitoo oder zioo («zur Seite», als Ruf beim Schlitteln). Füürio wurde übrigens nicht nur im Brandfall gerufen, sondern auch als Warnung auf der Schlittbahn, daneben ist es häufig in Scherzsprüchen wie Füürioo, de Bach brönnt! D Gaachlinger händ en aazöndt, d Chefiker tüend en wider lösche mit Chrotten und Frösche.

Schon im Versroman Parzival aus dem 13. Jahrhundert heisst es: Der ungetriwe waffen io rüefet, swenne ein liep geschiht sînem friunde (etwa: «Der Untreue ruft zu den Waffen, wenn seinem Freund etwas Erfreuliches zustösst»). Eine Strassburger Verordnung aus dem 15. Jahrhundert verpflichtete alle Bürger zum Einschreiten, wenn jemand einen andern für fremden Kriegsdienst anwerben wolle. Wer dem Missetäter nachlief, sollte dabei gerichtiô und helfiô rufen, und auch der Wächter auf dem Münsterturm hatte Anweisung, dreimal gerichtiô zu rufen, damit die Wächter an den Stadttoren diese schliessen konnten (das dreifache Rufen scheint hier schon fast rituell zu sein).

Gesamtdeutsch bekannt ist von all diesen Rufen heute nur noch mordioo, eingeschränkt auf die Fügung Zetermordio schreien «laut rufen, lauthals klagen», die auf einen förmlichen Ruf des Anklägers zur Eröffnung von Gerichtverfahren zurückgeht (in abweichender Form schon im Sachsenspiegel aus dem 13. Jahrhundert belegt).

Solche Ausrufe dienten aber nicht nur der Warnung vor Gefahr. Aus dem 19. Jahrhundert überliefert ist der Ruf ziitoo beim Versteckenspiel. Er ist das Zeichen für den Suchenden, dass es Zeit ist, mit der Suche anzufangen. Und noch um 1930 zogen die Frauen der Fischer von Staad am Bodensee durch Konstanz und priesen den Felchen mit dem Ruf felchoo, felchioo oder felichoo an. Ziel solcher Rufe war es also in allererster Linie schlicht, Aufmerksamkeit zu erzeugen. Das dürfte auch der Ursprung einer auffälligen und nicht mehr überprüfbaren Angabe aus dem Kanton Glarus sein: Von hier weiss das Schweizerische Idiotikon im Jahr 1892 zu berichten, die Mehrzahl von Chind sei unverändert Chind, in direkter Anrede (im Vokativ, der im Schweizerdeutschen normalerweise nicht vom Nominativ unterschieden wird) aber Chinde oder Chindenoo. Ob man diese Form nur dann brauchte, wenn die Kinder besonders übermütig oder abgelenkt waren und man mehr oder weniger schreien musste, um ihre Aufmerksamkeit zu erlangen?

 

Permalink: https://www.idiotikon.ch/wortgeschichten/fuerioo

Die cheibe Brääme
Zmorge

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